2013 Sprechfunkausbildung BZF

Um sich als Segelflieger außerhalb der Platzrunde bewegen zu dürfen, benötigt man ein „Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis“ in Deutsch
(Stufe 2). Hierfür werden vor einer Prüfungskommission zwei Prüfungen abgelegt. Die theoretische Prüfung vor dem Amt für Telekommunikation und die praktische Prüfung vor einem Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung. Der Prüfungsort ist Berlin. Durch gute Zusammenarbeit ist es uns gelungen, den Prüfungstermin nach Pirna zu verlegen. Die Prüfung absolviert nur derjenige erfolgreich, der sich in Luftrecht sehr gut auskennt und dieses Wissen im Sprachtest auch sicher umzusetzen weiß. Wir freuen uns, dass Alexander Haberland, selbst Mitglied im AC Pirna, beruflich als Copilot bei Air Berlin tätig, sich seit einigen Jahren bereit erklärt hat, die Sprechfunkausbildung mit unseren Schülern durchzuführen.
Alexander war auch bereit, einen Teil der Ausbildung direkt in unsere Schule zu verlegen. Acht Schüler absolvierten erfolgreich diesen Ausbildungsteil. Erstmalig stellten sich zwei Schüler der Prüfung zum Sprechfunkzeugnisse der Stufe I, also in englischer Sprache.
VG Jens Perl